Sozialstaat Bundesrepublik Deutschland

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Sozialstaat Deutschland

Die Bundesreuplik Deutschland ist ein Sozialstaat.

Die Gesetzliche Sozialversicherung schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Risiken:
- Krankheit,
- Unfall,
- Arbeitslosigkeit,
- Pflege.

Zum großen Teil besteht die gesetzliche Sozialversicherung aus dem 19. Jahrhundert. Wer abhängig beschäftigt ist, ist pflichtversichert (Beamte sind nicht pflichtversichert und haben ein eigenes System bei Gesundheit und Altersversorgung.

Beitragsfinanzierte System

Die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungwerden werden vom Bruttogehalt berechnet und sind nach oben begrenzt (sogenannte Beitragsbemessungsgrenzen). An Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung beteiligen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel je zur Hälfte. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernimmt der Beschäftigte den etwas größeren Anteil, die Kosten der Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein.

Die Leistungen der verschiedenen Sozialversicherungen werden unterschiedlich berechnet: In der Kranken- und Pflegeversicherung wird jeder Versicherte gleich behandelt – unabhängig davon, wie viel er eingezahlt hat. Es wird zugunsten niedriger Einkommen umverteilt.

Anders sieht es in der Arbeitslosenversicherung aus. Das Arbeitslosengeld I berechnet sich aus dem Bruttoeinkommen des vergangenen Jahres – und orientiert sich somit an den Beiträgen des Versicherten.

Auch in der Rentenversicherung sind die individuellen Beiträge von Bedeutung. Wer mehr und länger einzahlt, erhält im Alter eine höhere monatliche Rente. Allerdings gilt: Es entstehen nur Ansprüche. Die Beiträge werden nicht angelegt, sondern - wie in einem Umlageverfahren üblich - sofort an die aktuellen Leistungsempfänger ausgezahlt.

Gesetzlich und privat

Sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die gesetzliche Krankenversicherung kennen auch ein Privates Element.

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
- Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit

Gesetzliche Krankenversicherung
- Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung
- Einnahmen und Ausgaben in der Sozialen Pflegeversicherung
- Leistungsempfänger in der Sozialen Pflegeversicherung
- Versicherte in der Sozialen Pflegeversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung
- Allgemeines zur Rentenversicherung (u.a. Durchschnittsrenten, Renteneintrittsalter, Rentenbezugsdauer, Staatliche Zuschüsse zur Gesetzlichen Rentenversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung
- Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung
- Arbeits- und Wegeunfälle

Private Altersvorsorge
- Riester Verträge (u.a. Wohnriester)
- Rürup-Rente
- sonstige private Vorsorge

Private Krankenversicherung (PKV)
- Leistungen und Versicherte der Privaten Krankenversicherung

Sozialbudget / Sozialausgaben
- Beitragssätze in der Sozialversicherung (West/Ost)


UT 20200603

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