Bezüge der Beamtinnen und Beamten in Bund und Ländern - Übersicht -

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Bezüge der Beamtinnen und Beamten in Bund und Ländern

hier: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Postnachfolgeunternehmen (PNU) sowie der Länder

Mit der Föderalismusreform I, die am 1. September 2006 durch die Änderung des Grundgesetzes in Kraft getreten ist, sind die gesetzgeberischen Zuständigkeiten von Bund und Ländern verändert worden. Seitdem können Bund und Länder die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten eigenständig gestalten.

Die Besoldung der

- Beamtinnen und Beamten des Bundes,
- Richterinnen und Richter des Bundes
- sowie der Soldatinnen und Soldaten (d. h. Berufssoldatinnen und -soldaten sowie Zeitsoldatinnen und -soldaten)

wird durch das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.

Für die Länder und Gemeinden gilt das bisherige Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung, die am 31. August 2006 galt, solange es nicht durch eigenes Landesrecht abgelöst wird. Inzwischen haben aber einige Länder ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. Die geltenden gesetzlichen Regelungen finden Sie auf dieser Website unter 

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Übersicht aller Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 2024 bzw. 2025

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Beamtinnen und Beamte  Zeitpunkt LINK
Bund   

01. März 2024

01. April 2022

>>>LINK
Bahnbeamte bei der Deutsche Bahn AG 

01. März 2024

01. April 2022

>>>LINK
Postnachfolgeunternehmen (Post) 01. April 2022 >>>LINK
Postnachfolgeunternehmen (Telekom) 01. April 2022 >>>LINK
Baden-Württemberg  1. Februar 2025 >>>LINK
Bayern  1. Februar 2025  >>>LINK 
Berlin 1. Februar 2025 >>>LINK
Brandenburg  1. Juli 2024 >>>LINK
Bremen  1. Februar 2025 >>>LINK
Hamburg  1. Februar 2025 >>>LINK
Hessen  1. Februar 2025 >>>LINK
Mecklenburg-Vorpommern  1.Februar 2025 >>>LINK
Niedersachsen  1. Februar 2025 >>>LINK
Nordrhein-Westfalen  1. Februar.2025  >>>LINK
Rheinland-Pfalz  1. Februar 2025  >>>LINK
Saarland  1. Februar 2025 >>>LINK
Sachsen  1. Februar 2025 >>>LINK
Sachsen-Anhalt  1. Februar 2025  >>>LINK
Schleswig-Holstein  1. November 2024 >>>LINK
Thüringen  1. Februar 2025 >>>LINK

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UT 20200524 / 20250727

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