Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

OnlineService: mehr als 10 eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und den Öffentlichen Dienst

Für nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen, lesen und ausdrucken, u.a. Wissens-wertes für Beamtinnen und Beamte, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor, Beamtenversorgung, Beihilferecht, Berufseinstieg, Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Hier finden Sie >>>mehr Informationen

Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die Nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland nach den Genfer Abkommen und als solche Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit Hauptsitz in Berlin. Das DRK verfügt über mehr als drei Millionen Mitglieder.

Das DRK ist – als einer der großen Wohlfahrtsverbände in Deutschland – Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege.

Das Deutsche Rote Kreuz handelt nach den Sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Die sieben Grundsätze sind:
- Menschlichkeit
- Unparteilichkeit
- Neutralität
- Unabhängigkeit
- Freiwilligkeit
- Einheit
- Universalität

Aufgaben und Selbstverständnis

DRK-Einsatzfahrzeuge. DRK-Altenpflegeheim Pieschen in Dresden, Krankenhausbett des DRK (um 1900), Alter DRK-Sanitätskasten K50, Zivil- und Katastrophenschutz

Das Rote Kreuz beteiligt sich in Deutschland am Zivil- und Katastrophenschutz, indem es Personal aus den örtlichen Bereitschaften sowie Fahrzeuge und Material stellt. Im Katastrophenfall hat sich das DRK verpflichtet, alle verfügbaren Helfer und alles Material einzusetzen, also nicht nur die von Bund und Ländern zugewiesenen Fahrzeuge/Material. Die Ausbildungen in den Rotkreuz-Bereitschaften umfassen neben den Ausbildungen für Zwecke wie Blutspende- und Sanitätswachdienste auch Ausbildungen, die dem Katastrophenschutz zuzuordnen sind, diese gliedern sich in eine umfassende Grundausbildung und eine spezielle Fachdienstausbildung. Die Mitarbeit im Katastrophenschutz ist landesspezifisch unterschiedlich. So gibt es zum Beispiel Hilfszüge, die regional aufgestellt sind, Einsatzeinheiten, die kreisweit aufgestellt sind, sowie diverse Schnelleinsatzgruppen, die sich zum Teil nur aus örtlichen Kräften, zum Teil aber auch regional zusammensetzen. All diese Einheiten sind jedoch bundesweit sowie in EU-grenznahen Gebieten auch international einsetzbar.

Wohlfahrts- und Sozialarbeit

Das Deutsche Rote Kreuz ist anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege und mit seinen Einrichtungen, Angeboten und Diensten bundesweit in allen Feldern der Wohlfahrts- und Sozialarbeit sowohl mit ehrenamtlich als auch hauptamtlich Tätigen aktiv. Das DRK nimmt in seiner anwaltschaftlichen Funktion die Interessenvertretung der schwächsten und verletzlichsten Bevölkerungsgruppen (most vulnerable) wahr.

Selbstanspruch der Wohlfahrts- und Sozialarbeit des DRK

In allen Feldern der Wohlfahrts- und Sozialarbeit ist das DRK aufgrund seines Selbstverständnisses und seiner Grundsätze verpflichtet, seine ihm in Form von Spenden oder öffentlichen Zuwendungen zur Verfügung gestellten Mittel wohlfahrtspflegerisch effektiv und wirtschaftlich effizient einzusetzen. Dies erfordert eine permanente Anpassung seiner Strukturen und Prozesse an aktuelle Anforderungen und Bedingungen sowie die Entwicklung eigener Konzepte, die zu erwartende soziale und gesellschaftliche Veränderungen antizipieren und das DRK auf neue Herausforderungen vorbereiten. Die DRK-Wohlfahrts- und Sozialarbeit setzt das sozialstaatliche Subsidiaritätsprinzip fort, indem es – soweit es möglich ist – Hilfe zur Selbsthilfe leistet und damit Selbstständigkeit und Verantwortung fördert.

Aufgaben der Wohlfahrts- und Sozialarbeit

Die Wohlfahrts- und Sozialarbeit des DRK setzt die Aufgaben um, die sich das DRK in seiner Satzung gestellt hat, namentlich
- die Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben;
- die Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung;
- die Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen;
- die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht und über
- die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

Ergänzend wirkt die Wohlfahrts- und Sozialarbeit des DRK auf die Zielerreichung der aktuellen DRK-Strategie „Menschen helfen, Gesellschaft gestalten“ hin.

Auf der Bundesebene werden in enger Kooperation mit den neunzehn DRK-Landesverbänden sowie dem Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz alle Fragen der Sozial- und Wohlfahrtsarbeit des DRK analysiert und bearbeitet sowie alle damit verbundenen Aufgaben wahrgenommen:
- die anwaltschaftliche Interessenvertretung auf Bundesebene und gegenüber der EU
- die Beratung der DRK-Mitgliedsverbände und die Qualifizierung der Führungs- und Fachkräfte durch Angebote der Fort- und Weiterbildung
- die Erschließung und Einwerbung von Finanzmitteln aus den Haushalten der EU und des Bundes sowie von Dritt- und Eigenmitteln zur Finanzierung von Daueraufgaben und innovativen Pilotprojekten
- die Gewährleistung, dass alle Angebote des DRK mit den Gemeinden und anderen Institutionen kooperieren, da diese Teil des sozialen Nahraums sind. Dadurch wird auch sichergestellt, dass die örtlichen Ressourcen genutzt, frühzeitig Handlungsbedarf erkannt und bedarfsgerechte Hilfen angeboten werden.
- Vertretung des DRK in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge und in vielen weiteren Fachverbänden.

Fachlich ist die Wohlfahrts- und Sozialarbeit dem Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege zugeordnet und untergliedert sich in die Arbeitsgebiete:
- Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
- Altenhilfe und Gesundheitsförderung
- Wohlfahrtspflege und soziales Engagement
- Migration, Interkulturelle Öffnung und Inklusion
- Deutsches Jugendrotkreuz

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ist Teil der Wohlfahrts- und Sozialarbeit des DRK. Das DRK ist in allen Feldern der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe aktiv.[4] Als auf Bundesebene zusammengeschlossener Verband der Freien Wohlfahrtspflege ist das DRK anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Das DRK nimmt auf Bundesebene die zentralen Aufgaben im Bereich des Kinder- und Jugendplan des Bundes und der Familienförderung wahr und regt mit bundesweiten Modellprojekten fachliche Entwicklungen an.

In der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe stellt das DRK
- 1.406 Kindertageseinrichtungen mit 101.012 Mädchen und Jungen
- 70 Einrichtungen zur Heimerziehung für 2.000 Kinder und Jugendliche und für ca. 5.000 Kinder und Jugendliche Ambulante Hilfen zur Erziehung
- 50 Schwangeren- und Familienberatungsstellen, mit jährlich 70 000 beratenen Ratsuchenden
- Angebote der Familienbildung für jährlich 45.000 Mütter und Väter
- 200 Einrichtungen der Jugendsozialarbeit in Schulen, Jugendhäusern, in der Jugendberufshilfe oder als Streetwork

Altenhilfe und Gesundheitsförderung

Die Altenhilfe und die Gesundheitsförderung sind Teil der Wohlfahrts- und Sozialarbeit des DRK. Auf der Bundesebene wird die Altenhilfe sowie die Gesundheitsförderung strategisch weiterentwickelt, fachpolitische Stellungnahmen und Grundsatzpositionen erarbeitet und bewertet sowie die Mitgliedsverbände bei der Umsetzung unterstützt.

In der Altenhilfe vereint das DRK
- mehr als 500 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 40.000 Plätzen
- mehr als 500 ambulante Pflegedienste
- 532 Hausnotruf-Dienste
- 370 Mahlzeitendienste
- 35 Altenpflegeschulen

Wohlfahrtspflege und soziales Engagement

Die Grundlagen der Wohlfahrtspflege, das soziale Ehrenamt und die Freiwilligendienste sind Teil der Wohlfahrts- und Sozialarbeit des DRK. Auf der Bundesebene werden Grundsatzthemen der Wohlfahrtsarbeit auf nationaler und europäischer Ebene bearbeitet und bewertet. Zudem werden die Mitgliedsverbände bei der Gewinnung und beim Einsatz von Freiwilligen und Ehrenamtlichen beraten.

Im Bereich der Freiwilligendienste stellt das DRK bereit:
- rund 11.500 Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr
- rund 2.800 Plätze im Bundesfreiwilligendienst
- rund 430 Plätze in den Internationalen Freiwilligendiensten

In der Wohlfahrts- und Sozialarbeit engagieren sich
- mehr als 20.000 Menschen ehrenamtlich, vor allem für Kinder, für geflüchtete Menschen, für ältere Menschen und Menschen in sozialen oder persönlichen Notlagen.
- Sie leisten ehrenamtliche Hilfe, indem sie sich zum Beispiel in der Kindertagesbetreuung, in Besuchsdiensten oder Kleiderläden engagieren,
- Flüchtlinge willkommen heißen und sie darin unterstützen, sich im Alltag zurechtzufinden,
- Gymnastik, Tanzen, Yoga, Wassergymnastik und Tagesausflüge anbieten und damit über 300.000 Menschen wöchentlich erreichen,
- Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt begleiten,
- Menschen mit Demenz in Gruppen oder zu Hause betreuen,
- junge Eltern durch Babysitterdienste entlasten,
- als Paten bildungsbenachteiligte Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen und Selbsthilfegruppen leiten.

Migration, Interkulturelle Öffnung und Inklusion

Dienstleistungen und Angebote im Bereich der Migration, der Interkulturellen Öffnung und der Inklusion sind Teil der Wohlfahrts- und Sozialarbeit des DRK. Auf der Bundesebene arbeitet das DRK für und mit sozial benachteiligten Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund, um Chancengerechtigkeit sowie die Wertschätzung von Vielfalt und Individualität zu fördern.

An Menschen mit Migrationshintergrund wendet sich das DRK außerdem mit:
- vielfältigen Integrationsprojekten vor Ort,
- Maßnahmen zur Interkulturellen Öffnung des Verbandes werden an mehr als 65 Standorten umgesetzt
- In mehr als 150 Beratungsstellen für Migranten, Flüchtlinge und Rückkehrer erfolgten mehr als 30.000 Beratungen pro Jahr.

Menschen mit Behinderung bietet das DRK:
- 172 Wohnheime und Wohngemeinschaften mit rund 5.300 Plätzen,
- 35 Familien unterstützende Dienste, die rund 8.500 behinderte Menschen und ihre Familien beraten,
- 28 Werkstätten für behinderte Menschen mit rund 11.300 Plätzen sowie
- 27 Tagesförderstätten für Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf mit rund 550 Plätzen,
- 32 Betreuungsvereine, die ca. 1.300 Menschen betreuen,
- nahezu flächendeckende Transportleistungen.

Für Menschen in persönlicher und sozialer Notlage hält das DRK bereit:
- 230 Kleiderläden und 600 Kleiderausgabestellen,
- 50 Möbelausgabestellen,
- 100 Notunterkünfte und Heime für obdachlose Menschen.

Deutsches Jugendrotkreuz

Das Jugendrotkreuz ist der selbstverantwortliche Jugendverband im Deutschen Roten Kreuz und
- hat ca. 110.000 Mitglieder von 6 bis 27 Jahren in rund 5.500 Gruppen bundesweit
- unterhält Schulsanitätsdienste an mehr als 2.500 Schulen
- engagiert sich für Gesundheit, soziale Gerechtigkeit, Frieden, internationale Völkerverständigung und Umweltschutz

Krankenpflege

DRK-Schwesternschaft

Der Verband der Schwesternschaften (VdS) ist zuständig für alle Fragen der beruflichen Kranken- und Kinderkrankenpflege sowie deren Ausbildung im DRK. Große Träger von Krankenhausgesellschaften sind zum Beispiel die DRK-Schwesternschaft vom Bayerischen Roten Kreuz, die DRK-Schwesternschaft Berlin sowie die DRK-Landesverbände Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen.

DRK-Suchdienst

Logo des DRK-Suchdienstes. Der Standort München ist heute bundesweit für den Suchdienst im Kontext Zweiter Weltkrieg und Internationale Suche zuständig.

Eine vordringliche Aufgabe des DRK-Suchdienstes war ausgebombte, vermisste, verschleppte, vertriebene Menschen wieder ihren Familien zuzuführen oder Heimstellen für Waisenkinder zu finden. Der Suchdienst erstellte außerdem Gutachten über das Schicksal von verschollenen deutschen Soldaten des Zweiten Weltkrieges, in denen auch die Kriegsverläufe in der Gegend und zum Zeitpunkt des Verschollenseins geschildert wurden. Ende 1957 gingen diese Vermisstenbildlisten in Druck, die schließlich 199 Bände (davon 187 mit 1,4 Millionen Namen und über 900.000 Bildern) umfassten. Dazu kamen noch 26 Bände über Zivilverschollene. Durch die etappenweise Öffnung und Freigabe von Archiven der östlichen Staaten können auch heute noch Schicksale geklärt werden. Mit der Deutschen Dienststelle (WASt) wird laufend zusammengearbeitet. Vom Verband der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermisstenangehörigen Deutschlands wurde 1955 eine Bild-Sammlung von 45.000 vermissten Personen übernommen.

Vom 13. September 1948 bis 1963 bestand beim Hörfunksender RIAS eine Suchdienst-Verbindungsstelle in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Rotes Kreuz, Flüchtlingshilfswerk, Ermittlungsdienst, Zentral-Suchkartei (später DRK-Suchdienst), eingerichtet. Es wurden vom NWDR und RIAS fast 100.000 Meldungen durchgegeben, hierdurch konnten über 7.000 Personen zusammengeführt werden.

Im Laufe der Jahre bis heute konnte der DRK-Suchdienst, der in Deutschland der älteste und größte seiner Art ist,[16] in Millionen von Fällen helfen.[17] Seit der Gründung konnten vom Suchdienst mehr als 16 Millionen Menschen zusammengeführt, mehr als 500.000 Kinderschicksale geklärt und weltweit rund 600.000 Menschen über den Verbleib von Angehörigen in Konflikten und Katastrophen benachrichtigt werden.

Die Zentrale des DRK-Suchdienstes (Suchdienst-Leitstelle, Direktion des Amtlichen Auskunftsbüros (D/AAB)) hat heute ihren Sitz beim Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes in Berlin. Die Bearbeitung von Suchanfragen aus aller Welt und anderen mit der Aufgabenstellung verbundenen Anliegen wird – je nach Zuständigkeit – in den beiden Außenstellen (DRK-Suchdienst Hamburg und DRK-Suchdienst München) in Zusammenarbeit mit den DRK-Landes- und Kreisverbänden vorgenommen. Das heutige Spektrum des DRK-Suchdienstes umfasst im Wesentlichen die Aufgabenbereiche Einsatz in Großschadens- und Katastrophenfällen, Nachforschungen, Familienzusammenführung, Ausreisen sowie den Hilfs- und Beratungsdienst der Angehörigen, Vermissten und Verletzten.

Im Jahr 2023 soll die Suche nach Vermissten des Zweiten Weltkriegs eingestellt werden, da die Notwendigkeit der Aufklärung von Vermisstenschicksalen des Krieges zunehmend schwindet.

Verbreitungsarbeit

Es ist eine Verpflichtung des DRK, für die Verbreitung des Wissens über das Humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Genfer Konventionen mit ihren Zusatzprotokollen und den Grundsätzen und Idealen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung zu sorgen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
- dem Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRK-Gesetz), § 2 Nr. 2,
- den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, Artikel 3 (2) und
- der Satzung des Deutschen Roten Kreuzes, § 2 (2).

Zur Durchführung dieser Aufgabe bestellen die Kreis- und Landesverbände Konventionsbeauftragte. Das DRK hat einen Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht, der die Funktion des Deutschen Komitees zum Humanitären Völkerrecht wahrnimmt. Weitere Mittel der Verbreitungsarbeit sind juristische Konferenzen zu Themen des humanitären Völkerrechts, Schulungsangebote (z. B. DRK-Sommerkurs im Humanitären Völkerrecht) und Publikationen (z. B. CD-ROM-Handbuch Verbreitungsarbeit). Die Zusammenarbeit wird u. a. mit dem Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht durchgeführt.

Der Schauspieler Ludwig Trepte unterstützt seit August 2018 insbesondere die Verbreitungsarbeit des Deutschen Roten Kreuzes.

Internationale Hilfe

Nach dem Grundsatz der Universalität ist jede nationale Gesellschaft verpflichtet, nach den eigenen Möglichkeiten Hilfen in Notfällen auch an Schwestergesellschaften anzubieten. Die Koordination der internationalen Hilfen erfolgt über die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) (Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung) in Fällen von Naturkatastrophen bzw. durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) in Fällen von Kriegen und Konflikten. Beide Organisationen haben ihren Sitz in Genf.

Die Zusammenarbeit vor Ort findet immer in engster Abstimmung mit der jeweiligen Landesgesellschaft und – darüber – den staatlichen Institutionen vor Ort statt. Durch ein System von geschulten Katastrophendelegierten, die sich nach Schadensfällen sofort ein eigenes Bild von der Lage machen, wird eine weltweit vernetzte, optimal auf die Bedürfnisse des betroffenen Landes abgestimmte Hilfe innerhalb weniger Stunden und Tage nach der Katastrophe sichergestellt.

Das DRK ist in der Auslandshilfe eine der leistungsfähigsten Landesgesellschaften der Welt. Es beschäftigt durchschnittlich 150 Mitarbeiter in der Zentrale und in ca. 50 Einsatzorten über die ganze Welt. Hilfen werden als Prävention, in der Akutphase und im Wiederaufbau sowie in langfristigen Hilfe- und Entwicklungsprojekten geleistet. Das DRK bietet als Hilfe zur Selbsthilfe insbesondere Leistungen zum Aufbau und Stärkung lokaler Katastrophenschutz-Strukturen an. In der Akutphase ist das DRK neben der Lieferung praktisch aller benötigten Materialien spezialisiert auf die Massenaufbereitung von Wasser, Prävention von Krankheiten durch Sanitäranlagen und der medizinischen Hilfe. In sogenannten Emergency Response Units (ERU) werden ständig in leicht zu transportierenden Verpackungen alle hierzu notwendigen Materialien vorgehalten und können innerhalb von 24 Stunden zum Einsatz gebracht werden. Im Logistikzentrum Berlin-Schönefeld lagert beispielsweise Material zur Errichtung eines ganzen Krankenhauses, welches für die medizinische Versorgung von bis zu 250.000 Menschen ausgelegt ist, auf seinen nächsten Einsatz. Das DRK hat sich zudem auf den Wiederaufbau nach extremen Zerstörungen spezialisiert. Nach Katastrophen wie dem Tsunami, dem Erdbeben in Pakistan und ähnlichen Ereignissen ist es nicht nur Ziel, möglichst schnell Wohnungen, Schulen und Gesundheitsinfrastruktur wiederherzustellen. Genauso wichtig ist, dass die vom Unglück betroffenen Menschen unmittelbar in den Wiederaufbau einbezogen werden, um ihnen und ihren überlebenden Familienmitgliedern eine neue Lebensperspektive zu schaffen.

Das DRK hat Ende des Jahres 2009 offiziell die Aufbauarbeit aus den Schäden des verheerenden Tsunamis in Südasien im Dezember 2004 für beendet erklärt. Alle erhaltenen Spenden in Höhe von über 135 Millionen € konnten vollständig umgesetzt werden.

Gliederung und Aufbau

Das DRK ist ein föderal gegliederter Mitgliederverband mit weitreichender rechtlicher Selbstständigkeit der Untergliederungen. Rechtsträger des Namens und des Zeichens „Deutsches Rotes Kreuz“ ist der DRK e. V. (Bundesverband). Die Bundessatzung regelt die Mitgliedschaft und daraus erwachsende Rechte und Pflichten im DRK.

Die zweite Ebene sind die Landesverbände und der Verband der Schwesternschaften. In der dritten Organisationsstufe finden sich die Kreisverbände und die Schwesternschaften. Die unmittelbarste Verbindung zur Basis des DRK, den bedürftigen Menschen, den Ehrenamtlichen und den Mitgliedern, wird über die Ortsverbände hergestellt. Die persönlichen Mitgliedschaften (ca. 4 Mio. Mitglieder) bestehen auf den Ebenen der Orts- bzw. Kreisverbände.

Rechtsform

Das Deutsche Rote Kreuz e. V. (Bundesverband) ist ein eingetragener Verein. Der Sitz des Generalsekretariats ist seit dem 1990 gefassten Beschluss über die Verlegung Berlin. Die heute gültige Anerkennung als nationale Rotkreuz-Gesellschaft wurde nach der deutschen Wiedervereinigung und dem Beitritt der Landesverbände des ehemaligen DRK der DDR durch die Bundesregierung am 6. März 1991 und am 1. Mai 1991 durch das IKRK ausgesprochen.

Die Mitgliedsverbände des DRK sind, bis auf das Bayerische Rote Kreuz (BRK), ebenfalls eingetragene Vereine. Gleiches gilt für deren unmittelbare Mitgliedsverbände. Ausgründungen von Aufgabenfeldern – zum Beispiel Blutspendedienste, Rettungsdienste, Altenpflegeheime und Krankenhäuser – aus den Vereinen wurden in Form von gemeinnützigen GmbHs vorgenommen. Eigentümer sind jedoch weiterhin die DRK-Vereine. Eine Ausnahme bildet das Bayerische Rote Kreuz, dem bereits im Jahr 1921 und nach dem Zweiten Weltkrieg am 27. Juli 1945 die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen wurde. Das BRK ist insgesamt in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert; die Bezirks- und Kreisverbände haben daher keine rechtliche Eigenständigkeit gegenüber dem Landesverband. Der Landesverband Hessen, der zunächst ebenfalls öffentlich-rechtliche Körperschaft war, hat diesen Status inzwischen abgelegt und den eines eingetragenen Vereins angenommen.

Das DRK ist zwar eine Körperschaft privaten Rechts und seine internationale Dachorganisation wird als nichtstaatliche Organisation bezeichnet, doch nimmt das DRK die völkerrechtlich vorgegebenen Aufgaben der Nationalen Rotkreuzgesellschaft in Deutschland wahr. Damit ist es eine Mischung aus einer privaten und einer staatlichen Organisation.

Am 5. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRK-Gesetz) verabschiedet; mit der Verkündigung im Bundesgesetzblatt ist dieses Gesetz seit dem 11. Dezember 2008 in Kraft. Es löst ein aus dem Jahre 1937 stammendes DRK-Gesetz ab, das in den meisten Punkten überholt war.

Das DRK-Gesetz beschreibt die Funktion des Deutschen Roten Kreuzes als „Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich“ und legt die gesetzlichen Pflichtaufgaben fest, die das DRK bundesweit zu erfüllen hat. Die Zuordnung weiterer Aufgaben durch Bundes- oder Landesgesetz bleibt ausdrücklich möglich. Schließlich sichert das Gesetz den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes und überträgt dem DRK das Recht auf Verwendung dieses Zeichens. Wichtig ist auch, dass in einem weiteren Paragrafen die Rechtsstellung und Aufgaben der Johanniter-Unfallhilfe und des Malteser-Hilfsdienstes geregelt werden, die ebenfalls Nationale Hilfsgesellschaften nach den Genfer Abkommen sind. Die Aufgaben von JUH und MHD nach dem Gesetz beschränken sich jedoch im Unterschied zu der umfassenden Rechtsstellung des DRK im humanitären Bereich auf die Ermächtigung zur Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Weggefallen ist nunmehr endgültig die häufig in der Vergangenheit umstrittene Befreiung des DRK von Gerichtsgebühren, wie sie sich aus dem alten DRK-Gesetz ergeben hatte; das neue DRK-Gesetz kennt keine vergleichbare Regelung mehr.

Mitgliedsverbände

Mitgliedsverbände des DRK e. V. sind die 19 Landesverbände:
- Landesverband Baden-Württemberg
- Badisches Rotes Kreuz
- Bayerisches Rotes Kreuz
- Berliner Rotes Kreuz
- Landesverband Brandenburg
- Landesverband Bremen
- Landesverband Hamburg
- Landesverband Hessen
- Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
- Landesverband Niedersachsen
- Landesverband Nordrhein
- Landesverband Oldenburg
- Landesverband Rheinland-Pfalz
- Landesverband Saarland
- Landesverband Sachsen
- Landesverband Sachsen-Anhalt
- Landesverband Schleswig-Holstein
- Landesverband Thüringen
- Landesverband Westfalen-Lippe

und der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz (VdS).

Mitglieder der Landesverbände sind wiederum ca. 480 Kreisverbände, Mitglieder des VdS sind 31 DRK-Schwesternschaften.

Gemeinschaften

Die Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes stellen die ehrenamtliche Basis der Hilfsorganisation dar. Die meisten aktiven Mitglieder des DRK sind in diesen organisiert.

Als Gemeinschaften gelten
- die Bereitschaften,
- die Bergwacht,
- das Deutsche Jugendrotkreuz,
- die Wasserwacht,
- die Wohlfahrts- und Sozialarbeit.

Es gibt im Deutschen Roten Kreuz auch zahlreiche weitere Formen der ehrenamtlichen Arbeit außerhalb der Rotkreuz-Gemeinschaften. Beispielsweise sind dies Arbeitskreise und Selbsthilfegruppen für Patienten oder die ehrenamtliche Mitarbeit im Hausnotruf oder Rettungsdienst.

Mitgliedschaften

Das DRK ist Mitglied der Soziallotterie Aktion Mensch.

Finanzierung

Die Leistungen des DRK werden im ideellen Bereich durch 400.000 freiwillige Helfer und im Bereich refinanzierter Leistungen durch 140.000 Mitarbeiter erbracht. Das DRK ist föderal aufgebaut: Alle 520 Kreisverbände, die Landesverbände, und der Bundesverband sind rechtlich selbstständig, arbeiten jedoch mit Satzungen, die Kontrollen und in besonderen Fällen Eingriffe der jeweils oberen Ebene ermöglichen. Aus diesem Grund existiert keine zusammengefasste Bilanz, aus der alle wichtigen Zahlen sofort erkennbar sind. Ab einer bestimmten Größenordnung der Umsatzerlöse ist die Untergliederung zur Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer verpflichtet. Die Jahresabschlüsse müssen in jedem Fall bei dem Aufsicht führenden Verband (Landes- oder Bundesverband) eingereicht werden. Aufgrund der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten können die Bilanzen der DRK-GmbHs, einschließlich der Blutspendedienste, im elektronischen Bundesanzeiger direkt eingesehen werden.

Die Umsatzerlöse der Blutspendedienste betragen ca. 500 Millionen Euro (siehe Bundesanzeiger), der erzielte Umsatz der DRK-Rettungsdienste beträgt bundesweit mehr als 700 Millionen Euro.[28] Die Gesamtumsätze werden auf etwa 4,5 Mrd. Euro geschätzt.

Die Finanzierung der Leistungen des DRK lässt sich grob wie folgt darstellen:

Finanzierung des ideellen Bereichs

Zu den ideellen Aufgaben zählen zum Beispiel Vorhaltungen für den Katastrophenschutz, die Ausbildungen von Freiwilligen und die Koordination der ehrenamtlichen Arbeit, die Arbeit des Jugendrotkreuzes mit 100.000 jugendlichen Mitgliedern, Ausstattungen für die Freiwilligenarbeit, Katastropheneinsätze im In- und Ausland, Projekte für Menschen in besonderen Notsituationen, die nicht durch staatliche Fürsorge abgedeckt ist. Hierfür erhält das DRK auf Ebene der Kreis- und Ortsverbände Mitgliedsbeiträge von seinen vier Millionen Mitgliedern. Darüber hinaus werden Spenden für diese ideelle Arbeit und insbesondere zweckgebunden zum Beispiel zur unmittelbaren Hilfe bei weltweiten Katastrophen eingeworben. Weiterhin werden hier für besondere Aufgaben wie zum Beispiel Spezialfahrzeuge des Katastrophenschutzes von Bund und Ländern Mittel zur Verfügung gestellt.

Das DRK Generalsekretariat in Berlin wurde für seine sparsame und satzungsgemäße Verwendung der Spendengelder mit dem DZI Spenden-Siegel ausgezeichnet.

Refinanzierte Leistungen

Unter refinanzierten Leistungen sind alle Leistungen zu verstehen, die sich aus dem Sozialgesetzbuch und aus einem sonstigen Leistungsaustausch ergeben. Hierzu gehören Leistungen des Gesundheitswesens, die Pflegedienste, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen, Sozialberatungsstellen, die Notfallrettung und die Sicherung der Blutversorgung. Finanziert werden diese Leistungen durch Leistungsentgelte (Beiträge und Pflegesätze) und öffentliche Zuwendungen bzw. staatliche Zuschüsse. Sie kommen von Krankenkassen, Pflegekassen, den Leistungsnehmern selbst – zum Beispiel Erste-Hilfe-Ausbildung – und dem Bund, den Ländern und Kommunen. Dabei gelten für alle privaten und gemeinnützigen Anbieter die gleichen Regeln. Für besondere Projekte – zum Beispiel für Menschen mit Behinderung – können zudem Zuwendungen von den Soziallotterien beantragt werden. Die Untergliederungen des DRK sind, wie alle gemeinnützigen Organisationen, insoweit von Ertragsteuern befreit.

Kennzahlen:
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Rechtsform     gemeinnütziger eingetragener Verein
Gründung     25. Januar 1921 in Bamberg
Gründer     Joachim von Winterfeldt-Menkin
Sitz     Berlin, Deutschland
Zweck     Humanitäres Völkerrecht, Humanitäre Hilfe, Sozialarbeit
Vorsitz     Gerda Hasselfeldt, Präsidentin
Geschäftsführung     Christian Reuter, Generalsekretär
Beschäftigte     180.309 (Stand: 31.12.2019)
Freiwillige     443.334 (Stand: 31.12.2019)
Mitglieder     2.785.112 (Stand: 31.12.2019)
Website     www.drk.de


UT 20200603

 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.der-oeffentliche-dienst.de © 2024