Bundesbereich (u.a. Bundesverwaltung)

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Bundesbereich

Das zuverlässige und stabile Verwaltungssystem des öffentlichen Dienstes ist das Rückgrat für Deutschlands Position als eine der global führenden Wirtschaftsnationen. Die Bürger erwarten zu Recht verlässliche, schnelle, sichere und einfach verständliche öffentliche Dienstleistungen. Dazu muss sich die öffentliche Verwaltung den Herausforderungen und insbesondere auch dem technologischen und gesellschaftlichen Wandel stellen.

Die Entwicklung der Informationstechnologie ist Ansporn und Chance zugleich. Im Mittelpunkt der Modernisierung der Bundesverwaltung steht der Ausbau von E-Government, um die Verwaltung bürger- und unternehmensfreundlicher zu gestalten sowie die verwaltungsinternen Prozesse und Strukturen zu modernisieren, durchgängig medienbruchfrei und arbeitsteilig zu gestalten und so effizienter zu machen. Elektronische Angebote müssen dabei zum größtmöglichen Nutzen aller vertrauensvoll, sicher und barrierefrei sein. Für diesen Weg müssen die Mitarbeiter gewonnen werden. Nur durch ihre Bereitschaft, Kompetenz und ihr Engagement können die notwendigen Veränderungen umgesetzt werden.

1. Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag ein bürgerfreundliches digitales Deutschland zum Ziel gesetzt. Das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ wird der Beitrag der Verwaltung hierzu sein. Mit dem Programm sollen verbindliche Standards zur flächendeckenden Digitalisierung der Bundesverwaltung auf den Weg gebracht werden. Dabei sollen die Potenziale des im August 2013 in Kraft getretenen Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) konsequent genutzt werden. Effiziente elektronische Verwaltungsarbeit im Bund und medienbruchfreie staatliche Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen sind das Ziel. Ab dem Jahr 2020 soll das persönliche Erscheinen auf dem Amt weitgehend entbehrlich werden. Verwaltungsdienstleistungen sollen zeit- und ortsunabhängig in Anspruch genommen werden können. Um eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsarbeit voranzutreiben, arbeitet der Bund eng mit den Bundesländern zusammen.

Auf Bundesebene sollen gemeinsam technische Infrastrukturen aufgebaut und genutzt werden. Technische Infrastrukturen sind zum Beispiel das De-Mail-Gateway für die sichere elektronische Kommunikation, der eID-Service zum Nachweis der Identität im Netz und die e-Payment-Plattform, über die online bezahlt werden kann. Bis zum Jahr 2020 soll die Bundesverwaltung überall die elektronische Akte nutzen und so zeitgemäßer und ressourcenschonender arbeiten. Rechnungen sollen künftig elektronisch übermittelt werden können. Der öffentlich-rechtliche Normbestand wird im Rahmen eines sogenannten Normenscreenings überprüft, um rechtliche Hindernisse für die Nutzung von E-Government wie Schriftformerfordernisse oder Anordnungen des persönlichen Erscheinens auf dem Amt weiter abzubauen. Die Verwaltung soll mehr Daten einfacher zugänglich machen (Open Data). Über moderne Georeferenzierungslösungen können unter Wahrung des Datenschutzes vorhandene Daten zum öffentlichen Nutzen noch besser genutzt werden.

2. Wandel der Verwaltungskultur
Die Anpassung an neue Herausforderungen ist nicht nur eine Frage von Strukturen, sondern in erheblichem Maß eine Frage der Verwaltungskultur. Für die über Jahrzehnte vor allem regelgesteuert arbeitende deutsche Verwaltung stellt der Übergang zur ergebnisorientierten Verwaltung einen tiefgreifenden Wandel dar. Es liegt in der Verantwortung aller Akteure innerhalb und außerhalb der Bundesverwaltung, diesen Wandel zukunftsorientiert zu gestalten und ein Klima für Veränderungen zu schaffen.

3. Personalentwicklung
Die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung hängt wesentlich vom Engagement der Beschäftigten ab. Die Beschäftigungsbedingungen haben sich in den letzten Jahren stetig verändert. Stellenabbau, der Einsatz der Informationstechnologie, ein steigendes Durchschnittsalter des Personals und die Erwartungen der Bevölkerung stellen die Beschäftigten vor neue Anforderungen. Sie müssen neue Kompetenzen entwickeln und sich auf neue Aufgaben vorbereiten. Der Begriff des „lebenslangen Lernens“ ist dabei zu einem Schlüsselbegriff geworden, auch im Hinblick auf die Anforderungen des demografischen Wandels. Besondere Verantwortung tragen die Führungskräfte. Nur qualifizierte und engagierte Führungskräfte können die notwendigen Veränderungsprozesse im Arbeitsalltag voranbringen und die Beschäftigten motivieren. Neue Arbeitsformen wie das mobile Arbeiten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, systematische Gesundheitsförderung und leistungsorientierte Bezahlung tragen zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei.

4. Organisation
Ein erfolgreicher Transformationsprozess bedarf einer präzisen Planung und einer systematischen Umsetzung. Der erste Schritt ist immer eine kritische Analyse der bestehenden Behördenstrukturen und ihrer Aufgaben wie auch der aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen. Solche Bestandsanalysen sind notwendig, um die Modernisierungsmaßnahmen auf eine solide Basis zu stellen. Darüber hinaus stehen zeit- und aufgabengerechte neue Organisationsformen zur Verfügung, beispielsweise Dienstleistungszentren oder neue Kooperationsformen mit der Wirtschaft. Benchmarking und der ressortübergreifende Erfahrungsaustausch liefern wesentliche Erkenntnisse für neue Lösungen.

5. Bürokratieabbau
Die Entlastung der Unternehmen, der Bürger und der Verwaltung von unnötiger Bürokratie ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Sie hat daher mit dem Regierungsprogramm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ seit 2006 umfassende Maßnahmen auf diesen Gebieten ergriffen. Vermeidbare bürokratische Vorgaben und überflüssige Verwaltungspflichten wurden seitdem um 25 Prozent reduziert. Mit ihrem „Arbeitsprogramm bessere Rechtsetzung“ vom 4. Juni 2014 hat die Bundesregierung zudem beschlossen, dass praktische Erfahrungen der Betroffenen künftig noch stärker berücksichtigt werden sollen. Der Aufwand der Verwaltung bei neuen Regelungen soll auf das Nötigste beschränkt werden.

Grundlage für die Überwachung des Aufwands sind die Angaben der Ressorts in den Begründungen der Gesetzentwürfe der Bundesregierung. Die Bundesministerien ermitteln die Angaben nach dem 2011 eingeführten Verfahren zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands bei Regelungsvorhaben der Bundesregierung. Dieses Verfahren hat sich inzwischen in allen Bundesministerien etabliert. Ziel ist es, den Entscheidungsträgern größtmögliche Transparenz und ein realitätsnahes Bild über die zu erwartenden Folgen einer Regelung für die Bürger, für die Wirtschaft und die Verwaltung zu vermitteln. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Entwicklung der Bürokratiekosten bzw. des Bürokratiekostenindexes gelegt.

Insbesondere muss auch die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie befreit werden. Moderne IT-Anwendungen ermöglichen schlanke, schnelle und kostengünstige Verwaltungsverfahren. Das E-Government-Gesetz des Bundes leistet einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau.

Weitergehende Informationen zum Thema Verwaltungsmodernisierung sind unter www.verwaltung-innovativ.de zu finden.


UT 20200603

 

 

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