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Ausgabe 2/2016
Die Themen im Überblick:
- Ein ganz besonderer Job
- Grundlagen für Auszubildende
- Grundlagen für das Beamtenverhältni
- Kostenfreier Ratgeber
- Krankenversicherung zum Berufsstart
- Jugendarbeitsschutz
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- HUK-COBURG „fairster“ PKV-Versicherer
Berufsstart im öffentlichen Dienst
Kaum ist man mit der Schule oder dem Studium fertig, kommen schon die nächsten Aufgaben auf einen zu. Und die haben es in sich. Zum 1. August bzw. 1. September werden im öffentlichen Dienst wieder zigtausend Schulabgänger eingestellt. Vorbei die Zeit, als sich die Eltern noch um die wichtigen Dinge des Lebens gekümmert haben. Bei den vielen Entscheidungen immer die richtigen zu treffen, ist gewiss keine einfache Sache. Was verändert sich nun alles, welche Versicherungen brauche ich eigentlich, und worum muss ich mich als erstes kümmern? Das sind nur einige der vielen Fragen, die sich Absolventen vor dem Berufseinstieg stellen. Vor vielen ungewohnten Fragen stehen auch alle, die sich entschieden haben, einen Job mit Beamtenstatus anzutreten, also z. B. Lehrer oder Polizist zu werden Das sind nämlich keine Jobs wie alle anderen. Beamte übernehmen Verantwortung und genießen dafür Privilegien. Rund die Hälfte aller Berufseinsteiger beginnt als Beamtenanwärter und sieht die Berufszukunft im „sicheren“ Beamtenverhältnis. Aber auch Auszubildende von Bund, Ländern und Gemeinden haben bei ihrer Berufsentscheidung bestimmt den Blick auf ein „sicheres Arbeitsverhältnis“ gelegt. Noch genießen die Schulabgänger „die letzten Ferien“. Kein Wunder, denn mit dem Wechsel von Schule zum Beruf verändert sich für die jungen Leute vieles. Freuen werden sich die Berufseinsteiger aber bestimmt auf das erste selbst verdiente Geld. Wie hoch die Anwärterbezüge und Ausbildungsvergütungen sind, können die Berufseinsteiger im Ratgeber „BerufsStart im öffentlichen Dienst“ erfahren, den die HUK-COBURG auf Ihrer Website zum kostenlosen Bezug vorhält (www.huk.de - Lebensphasen - Beamtenanwärter).
Bei den Ausbildungsverhältnissen ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der „Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz“ und einer „Beamtenausbildung“ (siehe linke Spalte). Ganz gleich – ob Beamtenanwärter oder Auszubildender – alle Berufseinsteiger müssen sich mit wichtigen Fragen zu Schutz und Sicherheit auseinandersetzen. Haben das bislang noch die Eltern übernommen, beginnt mit dem Start ins Berufsleben auch eine „eigene Verantwortung“. Beamtenanwärter erhalten vom Dienstherrn zwar „Beihilfe“, dennoch brauchen sie zwingend eine private Krankenversicherung (siehe auch Artikel auf Seite 2).
Mehr Informationen zum öffentlichen Dienst unter www.huk.de/besonders
Grundlagen für Auszubildende
Die wichtigsten Grundlagen für Auszubildende bei Bund und Kommunen sind im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes geregelt (für Auszubildende der Länder gibt es ebenfalls einen solchen Tarifvertrag (TVA-L). In den Tarifverträgen ist beispielsweise geregelt:
- Probezeit
- Ärztliche Untersuchungen
- Schweigepflicht, Nebentätigkeiten
- Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit
- Ausbildungsentgelt und Urlaub
- Familienheimfahrten
- Schutzkleidung, Ausbildungsmittel
- Entgelt im Krankheitsfall und Entgeltfortzahlung in anderen Fällen
- Vermögenswirksame Leistungen
- Jahressonderzahlung
- Übernahme von Auszubildenden
- Abschlussprämie
Den kompletten Wortlaut des TVAöD finden Sie im Internet unter www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de
Grundlagen für das Beamtenverhältnis
Die Rechtsgrundlagen für Beamtenanwärter/innen sind in vielen beamtenrechtlichen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften enthalten. Die Gesetze werden – je nach Zuständigkeit – vom Bund bzw. dem jeweiligen Land gemacht. Dies gilt für die Besoldung, das Laufbahnrecht und die Beamtenversorgung. Es gibt kein einheitliches Recht bei Besoldung und Versorgung, deshalb sind die Bezüge der Anwärter in Bund und Ländern unterschiedlich. Auch sonstige Vorschriften, beispielsweise bei der Beihilfe weichen voneinander ab.
Kostenfreie Ratgeber
Mit dem Berufseinstieg im öffentlichen Dienst beginnt für Beamtenanwärter, Auszubildende und Praktikanten eine spannende Zeit. Auf 144 Seiten informiert der Ratgeber „BerufsStart im öffentlichen Dienst“ über alles Wichtige zur Ausbildung und kann kostenfrei unter www.huk.de - unter Lebensphasen E Beamtenanwärter) angefordert werden.
Beamtenanwärter brauchen bereits zum Berufsstart eine Krankenversicherung
Karola Schulze hält glücklich ihre Einstellungszusage in den Händen – sie hat es geschafft und wird schon bald Beamtenanwärterin sein. Nach ihrer Ausbildung zählt sie zu den rund 2 Mio. Menschen in Deutschland, die in einem Beamtenverhältnis stehen. Doch bei aller Freude – jetzt gibt es einiges zu tun! Karola muss beispielsweise – anders als ihre Freunde mit Ausbildungsberufen in der freien Wirtschaft – eine wichtige Versicherungsfrage klären: Muss ich mich gesetzlich oder privat krankenversichern? Für Beamte und Beamtenanwärter sollte dies keine Frage sein, sagt Uwe Tillmann vom Deutschen Beamtenwirtschaftsring in Düsseldorf. Tillmann weist darauf hin, dass Beamte sich zwar gesetzlich versichern können, aber sie erhalten in diesem Fall nicht den Arbeitnehmeranteil beim GKV-Beitrag. Kein Wunder, dass mehr als 95 Prozent aller Beamten „privat“ krankenversichert sind. Die Vorteile der Privaten Krankenversicherung liegen auf der Hand:
- freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Vereinbarte Leistungen können nicht gestrichen werden
- Individuelle Leistungen (z. B. Heilpraktiker, Brille, Zahnersatz)
- Keine Zuzahlung bei Medikamenten
- Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen (auch wenn Rechnungen zu Vorsorgeuntersuchungen und professioneller Zahnreinigung erstattet werden).
Die Entscheidung um eine gut geplante Absicherung gehört zu den Themen, die Beamtenanwärter/innen zu Beginn ihrer Ausbildung entscheiden sollten. Die Ansprechpartner der HUK-COBURG (siehe unten) kennen sich im öffentlichen Dienst aus und haben hier Spezialwissen. Mehr erfahren Sie auf www.huk.de/besonders.
Jugendarbeitsschutz
Für Auszubildende und Beamtenanwärter gleichermaßen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Darunter fallen alle, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Jugendliche dürfen beispielsweise maximal acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche ausgebildet und nur montags bis freitags eingesetzt werden. Allerdings existieren für einige Bereiche auch Ausnahmen. Ob und inwieweit Sie von einer solchen Ausnahme betroffen sind, kann man bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) erfahren.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Junge Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr können sich mit ihren Anliegen an die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wenden. Eine solche Interessenvertretung gibt es in fast allen Behörden. Die allgemeinen Aufgaben der JAV sind in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder geregelt. Die JAV kann für Auszubildende und Beamtenanwärter eine ganze Menge tun, z. B.
- Maßnahmen beantragen, die den Auszubildenden dienen.
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Jugendlichen geltenden Gesetze beachtet werden.
- Fragen zur Berufsausbildung entgegennehmen und mit der Dienststelle klären.
Die JAV muss vom Personalrat rechtzeitig und umfassend über die Erfüllung der Aufgaben unterrichtet werden.
HUK-COBURG „fairster“ PKV-Versicherer
Wie zufrieden die Kunden mit ihrer privaten Krankenversicherung sind, wird regelmäßig getestet, beispielsweise durch das Kölner Unternehmen ServiceValue. In Zusammenarbeit mit Focus-Money küren die Experten die „fairsten“ privaten Krankenversicherer und befragten 2.111 Versicherte von 24 Anbietern. Der aktuelle PKV Test wurde im Februar 2016 veröffentlicht. Unter den acht sehr guten Anbietern erreichte ausschließlich die HUK-COBURG in allen Teilbereichen die höchste Auszeichnung. Damit sind die Coburger inoffizieller PKV Testsieger 2016.