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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Mehr als 5,7 Mio. Beschäftigte arbeiten bei öffentlichen Arbeitgebern
Ausgabe 4/2014
Die Themen im Überblick:
- Mehr als 5,7 Mio. Beschäftigte arbeiten bei öffentlichen Arbeitgebern
- Bezüge der Beamten werden angepasst
- Jetzt noch 1,75 % Garantiezins sichern
- Beihilferatgeber
- ÖD: Ansehen gestiegen
- Teilzeit und Beurlaubung
- Digitale Verwaltung 2020
Mehr als 5,7 Mio. Beschäftigte arbeiten bei öffentlichen Arbeitgebern
Die Beschäftigung im öffentlichen Sektor ist stabil. Immerhin steigt das Personal bei öffentlichen Arbeitgebern im fünften Jahr hintereinander und liegt nach Angaben von Destatis (Statistisches Bundesamt) nunmehr bei mehr als 5,773 Millionen.
Der Zuwachs im öffentlichen Dienst oder den sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Bereichs beträgt gegenüber dem Vorjahr rund 40.000 Beschäftigte. Der Anstieg ist – wie schon in den Vorjahren – insbesondere auf Tageseinrichtungen für Kinder (Kitas) und auf das Personal an Hochschulen zurückzuführen. Seit Mitte 2008 ist die Zahl der Beschäftigten bei Kitas kontinuierlich um insgesamt rund 29 Prozent gestiegen, bei Hochschulen erhöhte sich der Personalbestand in derselben Zeit um ca. 16 Prozent.
Noch immer arbeiten im öffentlichen Bereich mehr Arbeitnehmer als Beamte. Rund 60 Prozent sind im Tarifbereich tätig. Etwas weniger als 40 Prozent aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes befinden sich im Beamtenverhältnis (bzw. Richter). Der Grad der Verbeamtung ist aber in den verschiedenen staatlichen Ebenen sehr unterschiedlich verteilt. Im Landesbereich ist mehr als jeder zweite Beschäftigte verbeamtet (55 Prozent), da hier im personalstarken Schul- und Polizeidienst überwiegend Beamte tätig sind. Im kommunalen Bereich (13 Prozent) und in der Sozialversicherung (9 Prozent) liegt der Anteil der Verbeamtung deutlich niedriger. Beim Bund ist mehr als jeder dritte Beschäftigte verbeamtet (36 Prozent). Die Zahl der Berufs- und Zeitsoldaten ist weiter rückläufig und liegt bei 174.200.
Einen neuen Höchststand gibt es bei den Versorgungsempfängern. Mit 1.159 Mio. Ruhestandsbeamten ist ein neuer Höchststand erreicht (Zunahme 2,4 Prozent). Daneben zählt Destatis noch rund 382.800 Empfänger von Witwen- und Witwergeld bzw. Waisengeld.
Mehr Informationen zum öffentlichen Dienst finden Sie auf www.der-öffentliche-dienst.de.
1 Entspricht institutionell dem Staatssektor der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
2 Einschließlich Bundesagentur für Arbeit.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014
Bezüge der Beamten werden angepasst
Mit Urteil vom 1. Juli 2014 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden, dass das Gesetz zur Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge 2013/2014 mit der Landesverfassung NRW und in Verbindung mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar ist. Mit dem Gesetz wurde das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst für die Jahre 2013 und 2014 ungleich angehoben und ab der Besoldungsgruppe A 13 wurde auf eine Erhöhung gänzlich verzichtet. Das Gericht sah keinen sachlichen Grund für eine zeitlich unbefristete und gestaffelte Anpassung mit Sprüngen zwischen den Besoldungsgruppen in dem vorgenommenen Ausmaß.
Die Landesregierung von NRW hat nunmehr einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem sich die Bezüge wie folgt erhöhen sollen:
- BesGr A 2 bis A 10
ab dem 01.01.2013 um 2,65 Prozent, ab dem 01.01.2014 um 2,95 Prozent
- BesGr A 11 und A 12
ab dem 01.01.2013 um 1,0 Prozent, ab dem 01.05.2013 um 0,5 Prozent* und zusätzlich um monatlich 30 Euro erhöht ab dem 01.01.2014 um 1,0 Prozent, ab dem 01.05.2014 um 0,5 Prozent* und zusätzlich um monatlich 40 Euro erhöht
- BesGr A 13 bis A 16 sowie die BesGr B, R, C und W
ab dem 01.09.2013 um 1,5 Prozent* und zusätzlich um monatlich 30 Euro erhöht, ab dem 01.09.2014 um 1,5 Prozent* und zusätzlich um monatlich 40 Euro erhöht.
* abzüglich 0,2% Versorgungsrücklage Die neuen Besoldungstabellen finden Sie unter www.der-öffentliche-dienst.de.
Jetzt noch 1,75% Garantiezins sichern
Ab 2015 sinkt der vom Bundesfinanzministerium festgelegte Garantiezins in der Lebens- und Rentenversicherung von 1,75% auf 1,25%. Das bedeutet: Sie bekommen weniger Zinsen und dadurch weniger Leistung garantiert. Der niedrigere Garantiezins betrifft aber nur neue Verträge, die ab 2015 abgeschlossen werden. Laufende Verträge bleiben von einer Garantiezinssenkung unberührt.
Überschüsse erhöhen Ihre Leistung
Zusätzlich zur Garantieverzinsung erhalten Sie eine Beteiligung an den erwirtschafteten Überschüssen. Die Summe ergibt die Gesamtverzinsung. Diese liegt etwa bei der HUK-COBURG derzeit bei 3,5% und damit deutlich über dem Marktdurchschnitt.
Jetzt gesetzlichen Garantiezins festzurren
Wer bis 31. Dezember 2014 noch eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt, erhält den höheren Garantiezins über die gesamte Laufzeit. Dadurch sichert man sich höhere garantierte Leistungen.
Gerne können Sie sich an Ihren Ansprechpartner der HUK-COBURG wenden, der Ihnen mit seinem Rat zur Seite stehen wird.
Beihilferatgeber
Der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) hat den beliebten Ratgeber „Beihilfe in Bund und Ländern“ neu aufgelegt. Das Buch erläutert auf mehr als 300 Seiten die wichtigsten Beihilfevorschriften in Bund und Ländern und dokumentiert die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) im Wortlaut. Als besonderen Service bietet das Buch ein Verzeichnis mit mehr als 150 beihilfefähigen Kliniken.
Den Ratgeber können Kunden der HUK-COBURG unter www.gesundheit-und-beihilfe.de zum Vorzugspreis von 5,00 Euro bestellen (zzgl. 2,50 Euro Versand).
ÖD: Ansehen gestiegen
Die große Mehrheit der Bürger ist mit den Leistungen des öffentlichen Dienstes in Deutschland zufrieden. Den Beamten werden deutlich häufiger positive und sehr viel seltener negative Eigenschaften zugeordnet als in den vergangenen Jahren. Das geht aus der diesjährigen „Bürgerbefragung öffentlicher Dienst“ hervor, die das Meinungsforschungsinstitut forsa für den dbb beamtenbund und tarifunion durchgeführt hat.
Unter den Berufsgruppen mit dem höchsten Ansehen steht unangefochten der Feuerwehrmann auf Platz eins, gefolgt von Kranken- beziehungsweise Altenpfleger, Arzt, Polizist und Kita- beziehungsweise Kindergartenmitarbeiter.
Die Studie kann unter www.dbb.de heruntergeladen werden.
Teilzeit und Beurlaubung
Der öffentliche Dienst ist in Sachen „Teilzeit und Beurlaubung“ schon immer Vorbild gewesen. Das Bundesministerium des Innern hat eine gelungene Broschüre zu den geltenden Regelungen des Bundes herausgegeben. In seinem Vorwort macht der Bundesinnenminister deutlich, dass er für eine demografiegerechte Personalpolitik mit flexiblen Arbeitszeitmodellen eintritt. Und damit Frauen und Männern gleichermaßen eine berufliche Karriere im Einklang mit den Familienpflichten ermöglicht wird, ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in jeder Phase des Berufslebens eine wichtige Aufgabe für den öffentlichen Dienst.
Digitale Verwaltung 2020
Das Bundeskabinett hat wichtige Bausteine zur Digitalisierung auf den Weg gebracht. Mit der „Digitalen Agenda 2014–2017“ setzt die Bundesregierung ihre Anstrengungen beim „Handlungsfeld – Innovativer Staat“ fort. Mit dem beschlossenen Programm „Digitale Verwaltung 2020“ soll ein entscheidender Schritt zur Digitalisierung der Behörden gelingen. Für Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière bedeuten die Beschlüsse, dass die öffentliche Verwaltung nutzerfreundlicher wird und für Bürger und Unternehmen orts- und zeitunabhängig erreichbar ist.
Im Einzelnen zielt das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ darauf ab, das E-Government-Gesetz im
Bund koordiniert umzusetzen. Dabei soll auch der Wechsel innerhalb der Bundesverwaltung von der Papier-Akte zur E-Akte verfolgt werden. Die internen Prozesse der Verwaltung sollen durchgängig digitalisiert, vernetzt und medienbruchfrei gestaltet werden. Darüber hinaus gibt es weitere Einzelprojekte wie beispielsweise die durchgehende Digitalisierung des Beschaffungsvorgangs. Das entlastet Verwaltung und Unternehmen.
Mit dem Aktionsplan soll die Bundesverwaltung zum Vorreiter bei der offenen Bereitstellung von Verwaltungsdaten werden.
Mehr Informationen unter www.digitale-agenda.de.