Bezüge für Beamtinnen und Beamte des Landes Baden-Württemberg

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Baden-Württemberg 

Bezüge für Beamtinnen und Beamte sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter

 

Baden-Württemberg hat seit 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz. Dadurch entfiel bei der A-Besoldung der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter künftig keine Rolle mehr für die Höhe der Besoldung spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A- Besoldung sind nur noch Erfahrungszeiten.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Besoldung für Beamte des Landes Baden-Württemberg wurde zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent angepasst. Die aktuellen Tabellen haben wir auf diesen beiden gegenüberliegenden Seiten abgedruckt.

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Strukturzulage (§ 46 LBesGBW) – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Hier finden Sie mehr Informationen zu Bezügen im öffentlichen Dienst 


 

UT 20200524

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