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Aktuelles:

Aktuelles zur Anpassung der Bezüge 2023 und 2024: Erhöhung der Bezüge für Bundesbeamte und Versorgungsempfänger ab 1. März 2024

Im öffentlichen Dienst sind rund 5 Mio. beschäftigt, davon 2 Mio. im Beamtenverhältnis. Für die rund 350.000 Bundesbeamte und Versorgungsempfänger des Bundes gibt es nun erfreuliche Nachrichten.

Das Bundesministeriums des Innern (BMI) hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) vorgelegt. Demnach sollen die Amts-, Dienst- und Versorgungsbezüge ausgehend vom Tarifergebnis TVöD Bund und Kommunen angehoben werden.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, die Bezüge ab 01. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro zu erhöhen und daran  anschließend noch mal um 5,3 Prozent anzuheben >>>mehr zum Gesetzentwurf

>>>hier zu den neuen Besoldungstabellen A, B, W, R, Anwärter und Familienzuschlag für Bundesbeamte ab 1. März 2024

 

Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst "TVöD Bund/Kommunen" März/April 2023"

Der Tarifabschluss sieht vor:

Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 Euro in folgenden Teilzahlungen:

- Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro mit dem Entgelt für Juni 2023
- monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024

Für Auszubildende sollen die Zahlungen jeweils die Hälfte betragen.

>>>Mehr Informationen zum Tarifabschluss gibt es hier

Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. März 2024:
Dabei werden in einem ersten Schritt alle Tabellenentgelte um einen Betrag von 200 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt wird der nun erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben.
Die Erhöhung soll in jedem Fall 340 Euro betragen.

Hier zu weiteren Infos und >>>zur neuen Entgelttabelle


 

Dieses OnlinePortal informiert über alle wichtigen Fragen rund um den öffentlichen Dienst. Im öffentlichen Dienst arbeiten mehr als 5 Mio. Frauen und Männer, davon stehen rund 40 Prozent im Beamtenverhältnis. 60 Prozent sind Arbeitnehmer und arbeiten in einem Tarifvertragsverhältnis.

In den letzten zwanzig Jahren wurde durch Privatisierung und Outsourcing mehr als 1,2 Mio. Beschäftigte in den privatisierten Bereich ausgegliedert. Viele der Einrichtungen des privatisierten Dienstleistungssektors gehören aber noch zum öffentlichen bereich und werden vom Statistischen Bundesamt als Beschäftigte bei öffentlichen Arbeitgebern gezählt und erfasst. Zuletzt waren dies etwas mehr als 6 Mio. Beschäftigte.

Beamtinnen und Beamte bleiben auch nach der Versetzung in den Ruhestand im Beamtenverhältnis und partizipieren an fast allen Regelungen, die für Beamte im aktiven Dienst gelten. Deshalb informieren wir hier auch die 1,26 Mio. Ruhestandsbeamten über geltene Regelungen für den Öffentlichen Dienst. 

Diese Website gehört zum Internetangebot des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte und seit mehr als Jahren an der Seite des Öffentlichen Dienstes und der dort Beschäftigten


 

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

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